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Die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung sollen Krankheiten heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern. Sie werden vom behandelnden Arzt verordnet und können an die Pflegefachkräfte des Pflegedienstes delegiert werden, wenn der Patient oder dessen Angehörige sie nicht selbst durchführen können. Die Behandlungspflegen werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Zu den verordnungsfähigen Behandlungspflegen zählen u.a.:
· Gabe von Medikamenten, Augentropfen, Einreibungen
· An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
· An- und Ablegen von Kompressionsverbänden (z.B. nach Pütter)
· Injektionen (z.B. Insulin, Heparin, Vitamin B12 etc.)
· Einfache Wundversorgung (z.B. Pflasterverband bei PEG oder SPK)
· Moderne Wundversorgung (Zert. Wundmanagement, V.A.C.-Therapie)
· Parenterale Ernährung und Infusionstherapie via Port, ZVK
· Punktion des Port durch geschultes Fachpersonal
· Stomaversorgung (bei entzündeten Stomata)
· Katheterisierung der Harnblase
· Rektale Palpation und Klysmagabe (bei Verstopfung)
· Injektionen (z.B. Insulin)
· Dekubitusversorgung
· Blutdruck- und Pulskontrolle