Betreuung
Das Angebot häuslicher Betreuung ist eine Leistung neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Pflegebedürftige entscheidet, ob er Grundpflege, Hauswirtschaft und/oder Betreuungsleistungen wählt und wie er diese Bedarfe kombiniert. Für diese Entscheidung stehen die Sachleistungsbeträge der jeweiligen Pflegestufe zur Verfügung. Unterstützt wird der Pflegebedürftige, seine Angehörigen bzw. der gesetzliche Betreuer bei der Entscheidungsfindung durch den Pflegedienst.
Die Leistung soll den Pflegebedürftigen beim Erhalt seiner sozialen Kontakte und der Kommunikation unterstützen. Ebenso soll die Betreuungsleistung Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und der Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur bieten. Hierzu zählen auch bedürfnisgerechte Beschäftigungsangebote.
Möglichkeiten sind Unterstützung von Aktivitäten im Häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, wie z. B.
- Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
- Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
- Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch zur Aufrechterhaltung
sozialer Kontakte
oder die Unterstützung bei der Gestaltung des Häuslichen Alltags, wie z. B.
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
- Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus
- Unterstützung bei Hobby und Spiel
oder auch sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, wie z. B.
- Anwesenheit der Betreuungsperson
- Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und/oder
Fremdgefährdung
- Bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben
Eine Abrechnung kann hier über die Pflegesachleistungen, die Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag erfolgen.
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