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Grundpflege gemäß der Leistungsinhalte der Pflegeversicherung

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Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes steht im Mittelpunkt die Frage, wie selbstständig der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags ist – was kann er und was kann er nicht mehr? Maßgeblich sind für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in den nachfolgenden sechs Bereichen:

1. Mobilität
(Wie selbstständig kann der Mensch sich fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?)

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(Wie findet sich der Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?)

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
(Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?)

4. Selbstversorgung
(Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag selbst versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?)

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
(Welche Unterstützung wird benötigt beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen? Zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse, Beatmung?)

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
(Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?)
Aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade.

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen eines Hausbesuches, bei dem wir unterstützend zur Seite stehen. Die Hilfeleistungen des Pflegedienstes sind in unserem Leistungskatalog geregelt, der sich in Einzelleistungen und verbundene Leistungskomplexe gliedert. Hier haben Sie die Wahlfreiheit, welche Verrichtungen des täglichen Lebens von uns erbracht werden sollen und können sich Ihr individuelles Leistungsprogramm aus dem Hilfeangebot zusammenstellen. Hierbei stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung als professioneller Pflegedienst hilfreich zur Seite. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden. Die erforderliche Hilfe kann dann entweder über Eigenfinanzierung oder evtl. über die Sozialhilfe sichergestellt werden.

Hilfen bei der Verrichtung des täglichen Lebens
· Körperpflege (Waschen, Haarwäsche auch im Liegen, Duschen, Baden, Haut- und Mundpflege, Rasieren und Kämmen, Darm- oder Blasenentleerung, Inkontinenzversorgung etc.)
· Ernährung (Zubereiten der Nahrung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme etc.)
· Mobilisation (Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Lagern und Betten, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen etc.)
 

Wir entwickeln mit Ihnen zusammen einen bedarfsorientierten Hilfeplan um eine optimale Versorgung im häuslichen Umfeld gewehrleisten zu können.
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